Motorsägenschein

Motorsägenschein

Das Bedienen einer Motorsäge ist an einen entsprechenden Befähigungsnachweis gebunden. Wir bieten Ihnen diese zweitägige Qualifizierung sowohl an unseren Standorten in Wallenhorst als auch in Georgsmarienhütte an. Der Grundkurs – Modul A, ist in zwei Teile aufgeteilt. Am ersten Tag findet ein theoretischer Teil bei uns im Haus von 15:00 bis ca. 18:30 statt. Am zweiten Tag findet der Praktische Teil statt, bei dem Schnitt- und Fälltechniken geübt werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Moduls, besteht die Möglichkeit den Erweiterten Kurs – Modul B zu besuchen. In diesem Lehrgang werden die Kenntnisse und das Wissen rund um die Motorsäge vertieft und berechtigt Bäume über 20 cm BHD zu fällen. Dieser Lehrgang ist in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt und wird in Georgsmarienhütte angeboten. 

In Georgsmarienhütte entsprechen Art und Umfang der Kurse den Vorgaben der DGUV.

Weitere Informationen zum Inhalt der Kurse finden Sie hier: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/214-059.pdf

 

Lehrgangsvoraussetzungen:

- Alter: ab 18 Jahren
- Körperliche und geistige Eignung
- Eigene Schutzkleidung (Kopf-, Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe)
- Motorsäge

 

Kosten:

150,00 EUR inkl. MwSt. pro Person (Modul A)

399,00 EUR inkl. MwSt. pro Person (Modul B)

650,00 EUR inkl. MwSt. pro Person (Modul ASB1)

 

Anmeldung in 49134 Wallenhorst / Mail: info@stavermann.de / Tel. 05407 8088-0

Anmeldung in 49124 Georgsmarienhütte / Mail: gmh@stavermann.de / Tel. 05401 33939-0

 

Modul A in Wallenhorst / 2 Tage

05.04.2024 - 06.04.2024

 

Modul A in Georgsmarienhütte / 2 Tage

12.04.2024 - 13.04.2024

 

Modul B in Georgsmarienhütte / 3 Tage

 

 

Modul ASB1** in Georgsmarienhütte / 5 Tage

 

 

** Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten, die Fällung und Aufarbeitung von Gehölzen über 20 cm Brusthöhendurchmesser mit der Motorsäge und die Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung von Baustellenbedingungen nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung.

Für Versicherte der SVLFG, die Gefährliche Baumarbeiten nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz 4.2 Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen ausführen, ist dieser Lehrgang "Arbeitssicherheit Baum I" Mindestvoraussetzung.

Dieser Fachkundenachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Lehrgängen wie "Arbeitssicherheit Baum II oder Seilklettertechnik B".

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und eine vollständige pesönliche Schutzausrüstung.